Produkthaftung, Produktion und Produktionsfaktor
Produkthaftung: Neben dem Gesetz zur Produzentenhaftung gilt seit Anfang 1990 das Produkthaftungsgesetz. Dieses Gesetz gehaut eine EU-Richtlinie zurück und stehvöllig eigenständig neben dem BGB, sodass in Streitfällen Ansprüche nach beiden Rechtsgrundlagen geprüft werden müssen. Das Produkthaftungsgesetz beinhaltet die Haftung des Herstellers einer Ware, aber auch des Händlers für Folgeschäden, die dem Verbraucher aufgrund einer fehlerhaften Ware entstehen (Personen- und Sachschäden, nicht Schäden an der Ware selbst). Die P. ist eine Gefährdungshaftung, bei der es auf Verschulden nicht ankommt. Ist ein Produkt auf dem Markt, verjähren Rechte aus dem Produkthaftungsgesetz in drei Jahren. Maßgebend für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte Kenntnis von den Fehlern haben musste. Insgesamt erlischt der An-spruch innerhalb von zehn Jahren. Zusätzlichen Verbraucherschutz bietet das Produktsicherheitsgesetz. In Österreich gilt das Produkthaftungsgesetz vom 21.1. 1988, in der Schweiz befindet sich ein entsprechendes Gesetz in der Vorbereitung.
Produktion: die Herstellung von Produkten durch den Einsatz betrieblicher Produktionsfaktoren. Demnach zählt zur P. nicht nur die Leistungserstellung im fertigungstechnischen Sinne, d. h. die erstmalige Gewinnung von Rohstoffen in Bergbau, Land- und Forstwirtschaft und die Be- und Verarbeitung von Stoffen in Gewerbe und Industrie, sondern auch die Bereitstellung von Dienstleistungen (z.B. das Geben von Nachhilfestunden oder eine Taxifahrt) und die Erstellung von Informationen (z.B. Forschung und Entwicklung), die als immaterielle Güter in Form von Patenten und Lizenzen ebenso gehandelt werden können wie materielle Güter. Entscheidend für den Produktionsbegriff ist nicht, dass neue Sachen erstellwerden, sondern die Wertschöpfung.
Jede P. setzt eine gedankliche Vorbereitung voraus. Bei dieser Produktionsplanung sind folgende
Teilaufgaben zu unterscheiden: 1. die Organisation der P. (Wie soll der Aufbau, wie der Ablauf der Fertigung geregelt sein?); 2. die Festlegung des Produktionsprogramms (Welche Produkte oder Produktgruppen? Wie groß soll darin die Zahl der Erzeugnisse sein, d.h. die Programmbreite? Wie viele Varianten innerhalb der Erzeugnisse sollen hergestellt werden, d. h. die Programmtiefe? Welche Teile sollen dazugekauft, welche selbsthergestellt werden, d.h. die Frage nach Make or buy?); 3. Bestimmung des Fertigungsverfahrens; 4. Steuerung und Kontrolle des gesamten Fertigungsprozesses.
Produktionsfaktor: die Einsatzmenge, die für die Herstellung von Waren und Dienstleistungen erforderlich ist.
■ In der Volkswirtschaftslehre wird die Kombination der drei P. Boden, Arbeit und Kapital zur Produktion von Gütern betrachtet. Boden und Arbeit gelten dabei als ursprüngliche (originäre) P., Kapital als abgeleiteter (derivativer) Produktionsfaktor. In modernen Betrachtungen wird als sog. vierter P. Bildung bzw. technischer Fortschritt, Information oder Wissen hinzugerechnet.
■ In der Betriebswirtschaftslehre unterscheidet man als betriebliche P. die aus- führende, objektbezogene menschliche Arbeit, die Werkstoffe (Material wie Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse sowie Betriebs- und Hilfsstoffe), die Betriebsmittel (z.B. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Transportmittel usw.) sowie die Tätigkeiten der Betriebs- und Geschäftsleitung (v. a. Planung und Organisation). den können, und führt zur Transformationskurve oder Produktionsmöglichkeitenkurve.