Rechnungsabgrenzung Rechnungshof und Rechnungsprüfung – neue Wirtschaftsbegriffe
Rechnungsabgrenzung: Aufwendungen und Erträge werden i. d. R. gebucht, wenn sie gezahlt bzw. Vereinnahmt werden. Um den Jahreserfolg für den richtigen Zeitraum zu ermitteln, schreibt das HGB vor, die Aufwendungen und Erträge, unabhängig vom tatsächlichen Geldfluss, dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Beispiel: Die Vertreterprovision für das letzte Quartal wird erst im Januar überwiesen. Die Ausgabe erfolgerst im neuen Jahr. Da der Vertreter die Leistung im alten Jahr erbracht hat, muss diese auch im jetzigen Jahresabschluss als Aufwand erfasst und als Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vertreter dargestellt werden.
Diese Vorgänge werden als antizipative Posten bezeichnet, weil die Zahlung immer im neuen Jahr erfolgt. Daneben gibt es transitorische Posten, wenn die Zahlung im alten Jahr erfolgt, die Gegenleistung aber ganz oder zum Teil im neuen Jahr.
Beispiel: Für die Miete betrieblich genutzter Garagen zahlt ein Betrieb aufgrund des Mietvertrags immer zum 1.12. die Miete für ein Vierteljahr im Voraus (1 800€). Werden im alten Jahr Zahlungen geleistet, die ganz oder teilweise in das neue Rechnungsjahr gehören, so sind diese Beträge aus der Erfolgsrechung dieses Geschäftsjahres buchungstechnisch herauszunehmen.
Da der Betrieb in diesem Fall mehr gezahlt hat, als auf dieses Jahr tatsächlich wirtschaftlich entfällt, muss er ein Konto einrichten, das diese überzähligen Aufwendungen (für zwei Monate 1 200 €) zum Jahresabschluss aufnimmt. Es heißaktive Rechnungsabgrenzung, ist also ein Aktivkonto, das dann zu Beginn des neuen Jahrs wieder aufgelöst wird. Analog wird verfahren, wenn Mittel zufließen, die das neue Geschäftsjahr betreffen. Das entsprechende Konto heißt dann passive Rechnungsabgrenzung.
Rechnungshof: Das Ausgabeverhalten der staatlichen Bereiche unterliegt in einer Demokratie der Kontrolle der Parlamente (Bundestag, Landtage, Gemeindevertretungen). Diese Finanzkontrolle kann nicht immer einen wirtschaftlichen Einsatz der Steuergelder sicherstellen. Auch ist die Verzahnung von Parlamentsmehrheit und Regierung manchmal zu groß. Somit ist eine unabhängige Instanz zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung einzuschalten. Neben dem Bundesrechnungshof und den Landes-rechnungshöfen in den Bundesländern gibt es auf europäischer Ebene den Europäischen Rechnungshof.
Rechnungsprüfung: die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Mittel verwaltenden Stelle durch ein Kontrollorgan wie das Rechnungsprüflingsamt, das dem Bundesrechnungshof untersteht. Rechnungswesen:
■ Das betriebliche Rechnungswesen dient der Abbildung von Vorgängen und Zuständen des Wirtschaftsgeschehens im Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Umwelt in einem System von Plan-, Soll- oder Ist größen. Die Aufgaben sind Vorbereitung von Entscheidungen (Dispositionsfunktion), Rechenschaftslegung (Dokumentationsfunktion) sowie Überwachung (Kontrollfunktion) und Lenkung des Unternehmensgeschehens (Steuerungsfunktion). Die Informationen können an Adressaten im Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens, z.B. Kreditgeber, gerichtet sein. Daraus leitet sich die Einteilung in internes und externes R. ab.
Das gesamtwirtschaftliche Rechnungswesen umfasst v. a. die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.