Polypol, Portfolio, Portfolioanalyse, Positives Recht – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Polypol: eine Marktform, bei der sich viele kleine Anbieter und viele kleine Nachfrager gegenüberstehen und in Konkurrenz zueinander treten. Ein P. auf der Nachfrageseite wird auch als Polypson bezeichnet. Ein P. sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite ist die ideale Marktform der Marktwirtschaft. – Siehe auch I Marktmechanismus, Preis. Form der Interessengemeinschaft, bei der Gewinne und Verluste nach einem vertraglich festgelegten Schlüssel auf die angeschlossenen Unternehmen aufgeteilt werden (Gewinn- und Verlustgemeinschaffen). Ähnlich funktioniert der Versicherungspool, bei dem sich mehrere Versicherer zur Absicherung großer Risiken zusammenschließen. Zusammenfassung von Teilhaberrechten zwecks einheitlicher Geltendmachung, z.B. bei Aktienstimmrechten.
Portfolioanalyse: Instrument der strategischen Unternehmensplanung. Die Varianten der P. gehen auf das am meisten verbreitete Marktanteils-Markt- wachstums-Portfolio zurück. In ihm wird die Positionierung von Produkten oder Geschäftsfeldern in Abhängigkeit vom Marktwachstum der betreffenden Branche und vom relativen Marktanteil im Vergleich zur Konkurrenz festgestellt. Es lassen sich dabei grundsätzlich vier Risikokategorien unterscheiden: Fragezeichen (question markst, entweder gar nicht oder stark investieren), Stars (kräftig investieren), Melkkühe ( cash cows, begrenzte Investition) und arme Hunde (poor dogs, keine Investition).
positives Recht: Bezeichnung für das gesetzte Recht im Unterschied zum Naturrecht. – Siehe auch f Recht, positive Vertragsverletzung (positive Forderungsverletzung): Pflichtverletzung eines Schuldners, die weder als Verzug noch als zu vertretende Unmöglichkeit einzuordnen ist. Dem Gläubiger wird über das Erfüllungsinteresse hinausgehend ein Schaden zugefügt. Wird z.B. eine Werbeanzeige, die regelmäßig auf der ersten Seite einer Zeitschriftabgedruckt werden soll, mehrfach im hinteren Teil des Printprodukts gebracht, liegt eine p. V. vor. Der Gläubiger kann ohne Nachfrist weitere Leistungen ablehnen und vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
POS-System (POS-Banking): elektronisches Zahlungssystem v.a. im Groß- und Einzelhandel, bei dem Kunden mithilfe von ec-, Kunden- oder Kreditkarten am Verkaufsort, dem Point of Sale, bezahlen können. Ausgangspunkt sein Datenerfassungsgerät(POS-Terminal) im Kassenbereich. Das von der Kreditwirtschaft im Jahr 1990 eingeführte System Electronic Cash ist ein für den Händler relativ teures Onlinesystem, bei dem sich der Kunde unter Verwendung einer ec- oder Kundenkarte durch Eingabe seiner PIN gegenüber dem System legitimiert und den Rechnungsbetrag bestätigt. Als alternatives System wurde das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) mittels ec-Karte und Prüfung der Unterschrift entwickelt, bei dem jedoch keine Echtheits- oder Zahlungsprüfung sowie keine Zahlungsgarantie erfolgt. Als weiteres Offline-System wurde 1993 das POZ-System (POS ohne Zahlungsgarantie) eingeführt. Hier zahlt der Kunde ebenfalls Kundenkarte und per Unterschrift, ppa.: Prokura.