Rabatt Ratenkauf Ratenkredit und Rating – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Rabatt: ein Preisnachlass i.d. R. bei der Abnahme größerer Mengen (Mengenrabatt). Nach dem Grund des Preisnachlasses unterscheidet man noch den Treuerabatt für langjährige Kunden, die man erhalten möchte, den Wiederverkäuferrabatt für Groß- und Einzelhändler, Hotels usw., den Personalrabatt für Beschäftigte im Unternehmen, besonders im Handel, und den Naturalrabatt, bei dem der Kunde R. in Form von Waren erhält. Nach Aufhebung des für den Verkauf an den Endverbraucher wichtigen Rabattgesetzes, das nur bis zu 3 % Nachlass bei der Barzahlung erlaubte (Barzahlungsrabatt), kann seit dem 25.7. 2001 jeder Kunde mit dem Verkäufer für jede Ware, die er kaufen möchte, einen individuellen Preisnachlass aushandeln.
Ratenkauf: Die Belastung durch monatliche Abzahlungen (Raten) auf lange Zeit wird durch das Verbraucherkreditgesetz geregelt. Danach sind folgende Inhalte zu beachten: 1. Ratenverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden; 2. der Vertrag muss den Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis, die Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Raten, den effektiven Jahreszins und die vereinbarte Kreditsicherung enthalten (z.B. Bürgschaft, Einbehaltung des Kfz-Briefs); 3. der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Vertrag schriftlich widerrufen. Dazu muss der Kunde zusätzlich zum Kaufvertrag noch eine Belehrung unter-schreiben, dass er auf dieses Rücktrittsrechtausdrücklich hingewiesen wurde. Erfolgt dies nicht, verlängert sich automatisch die Widerrufsfrist.
Ratenkredit(Teilzahlungskredit): ein Kredit, den ein privater Haushalt zur Beschaffung von Konsumgütern aufnimmt. Er wird in festen monatlichen Teilbeträgen (Raten) zurückgezahlt. R. sind meistens mittel- oder langfristige Kredite. Sie heißen auch Konsum- oder Konsumentenkredite bzw. Verbraucherkredite. Die Kreditkosten des R. werden in der Regel zu Beginn der Laufzeitkapitalisiert, d.h., sie erhöhen die Darlehenssumme des Kreditnehmers.
Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Abk. RGW (auch inoffiziell COME- CON nach der engl. Bezeichnung Council for Mutual Economic Assistance oder Communis Economies): die 1949 bis 1991 bestehende internationale Wirtschaftsorganisation kommunistischer Staaten mit Sitz in Moskau. Die Organisation sollte der Integration der von der UdSSR abhängigen Staaten auf der Basis der Koordination der nationalen Volkswirtschaftspläne dienen, was nur zum Teil gelang. De facto waren die Volkswirtschaften der Satellitenstaaten auf die Bedürfnisse der Sowjetunion ausgerichtet.
Rating: Aussage über die Fähigkeit(Bonität, Kreditwürdigkeit) eines Schuldners (Emittenten), die Zins- und Tilgungsleistungen auf die von ihm emittierten Wertpapiere jederzeit fristgerecht und in vollem Umfang zu leisten. R. werden von unabhängigen Ratingagenturen vergeben und basieren meist auf einem abgestuften Buchstabensystem. Für den Kapitalanleger eröffnet das R. somit die Möglichkeit, eine möglichst hohe Markttransparenz hinsichtlich der Bonität der in nationalen und internationalen Märkten befindlichen Anleihen vorzunehmen. Im weiteren Sinn zählt zum R. auch die Bonitätsbeurteilung von meist multinationalen Unternehmen und international tätigen Banken oder Staaten (Länderrating).
Bildquelle für Rating – Onlineshop für Wärmebildkameras, Hundeschutzwesten, Nachtsichtgeräte und Futterautomaten jaeger-werden.de
Rationalisierung: alle Maßnahmen, um bestehende betriebliche Regelungen und Abläufe zu verbessern, d. h. den teuren Produktionsfaktor Arbeit durch Maschinen, Veränderung der Arbeitsabläufe, Zukauf von Teilen oder auch Outsourcing zu ersetzen. R. dient der Kostensenkung, z.B. durch Verbesserung der Auftragsabwicklung, bessere Organisation der Lagerhaltung (Lagerkosten) und kostengünstigere Produktion. Sie soll die Produktivität, die Wirtschaftlichkeit und die Rentabilität verbessern, d.h., je größer das Verhältnis dieser Kennzahlen ist, desto rationeller arbeitet der Betrieb.