Räumungsverkauf Realeinkommen Realisationsprinzip Realkredit Reallohn Realsteuer und Rationalisierung
Rationalisierungsmöglichkeiten ergeben sich in der Fertigung z.B. durch Automatisierung, Beschaffung leistungsfähigerer Maschinen (gleicher Preis, doppelte Leistung), Verringerung der Lagervorräte durch ein verändertes Zulieferersystem im Rahmen der Just-in-time- Fertigung, Vereinheitlichung von Teilen durch Normung und Typisierung, z.B. der Einsatz eines Baukastensystems, sodass bestimmte Teile zur Herstellung mehrerer Erzeugnisse verwendet werden können (in der Automobilindustrie z.B. ein Motor für eine Reihe von Chassis oder umgekehrt).
Räumungsverkauf: der verbilligte Verkauf des vorhandenen Warenvorrats in einer begrenzten Zeit aus außergewöhnlichem Anlass, z.B. Wasserschaden, Umbau oder Umzug und geschäftliche Auseinandersetzung, nicht jedoch aufgrund zu hoher Warenbestände, Fehlkäufe oder neuer Markenmodelle. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist ein R. anzeigepflichtig, real: wirklich, der Wirklichkeit entsprechend. Der Begriff wird in der Ökonomie verwendet, wenn die tat-sächliche Höhe einer wirtschaftlichen Größe dargestellt werden soll, wenn also eine wirtschaftliche Größe wie das Einkommen (Lohn, Gehalt, Volkseinkommen) oder der Zins unter Berücksichtigung anderer Einflussfaktoren wie der Preisentwicklung bzw. der Kaufkraftangegeben wird.
Realeinkommen: die Einkommensgröße, die die Kaufkraft des Geldes berücksichtigt. Das R. ist somit gleichbedeutend mit der Menge an Waren und Dienstleistungen, die mit einem bestimmten Nominaleinkommen, z.B. dem monatlichen Gehalt eines Angestellten gekauft werden kann. Berechnet wird das R. aus dem Nominaleinkommen eines Haushalts geteilt durch den Verbraucherpreisindex (Preisindex).
Realisationsprinzip: ein Bilanzierungsgrundsatz, nach dem Gewinne erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie durch Umsätze verwirklich( realisiert) worden sind. Die Verluste sind zum Zeitpunkihres Entstehens zu berücksichtigen. Die Bewertung erfolgt zum Anschaffungswerbt zw. zu den Herstellungskosten und unabhängig von möglichen Zukunftsgewinnen oder auch zukünftigen Verlusten.
Realkredit(Sachkredit): ein meistlangfristiger Kredit, der gegen Verpfändung von Immobilien oder anderen realen Vermögenswerten gewährwird. Man unterscheidet Mobiliar-, Immobiliar- und Schiffshypothekenkredit.- Gegenteil: Personalkredit. Realkreditinstitut: eine Spezialbank, die langfristige Darlehen gegen Grund- Pfandrechte – in erster Linie Hypotheken – gibt und sich durch Ausgabe von Pfandbriefen bzw. Kommunalobligationen am Kapitalmarkfinanziert.
Reallohn: das Entgelt für geleistete Arbeit unter Berücksichtigung der Inflationsrate im Gegensatz zum Nominallohn. Der R. ist damit ein Maßstab für die Kaufkraft der Löhne und Gehälter. Lohnerhöhungen führen für die Arbeitnehmer nur zu einer Steigerung der Kaufkraft, wenn der Preis-anstieg geringer ist als der gleichzeitige Anstieg der Güterpreise. Beträgt z.B. eine Lohnerhöhung 5% und die Preise steigen im gleichen Zeitraum um 3%, bedeutet das eine Reallohnsteigerung von 2 %.
Realsteuer (Objektsteuer, Sachsteuer): eine Steuer, bei der einzelne Vermögensgegenstände wie Grundstück oder Betrieb besteuerwerden. Beispiele sind die Gewerbe- und Grundsteuer. Das Aufkommen der R. stehgrundsätzlich den Gemeinden zu.